Aktuell nehme ich keine Mandate aus dem Bereich an.

Angelegenheiten in Familiensachen sind für die Beteiligten in den meisten Fällen emotional sehr marternd. Der höchstpersönliche Lebensbereich ist Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung. Aufgrund der Trennung und Scheidung beginnt ein neuer Lebensabschnitt.

Das wirtschaftliche Dasein der Betroffenen kann durch diese Vorgänge gefährdet sein. Aus diesem Grund sollten die jeweiligen Interessen Berücksichtigung finden.

Unverzichtbar ist es deshalb frühzeitig einen kompetenten Berater an der Seite zu haben, der den rechtlichen Rahmen kennt. Nach Analyse der Lage gilt es, auf dieser Basis ein Lösungskonzept zu entwickeln und dieses entsprechend umzusetzen.

Die meisten Konflikte lassen sich dadurch vermeiden, dass im Vorfeld vernünftige Regelungen getroffen werden. Beispielsweise kann eine solche Regelung im Rahmen eines Ehevertrags vorgenommen werden. Hierdurch können spätere Konflikte vermeiden werden, weil häufig eine Lösung des Problems bereits vereinbart worden ist. Durch einen Ehevertrag lassen sich bereits viele Konfliktsituation im Vorfeld beseitigen. Hierdurch ersparen Sie sich Nerven, Zeit und schließlich auch Geld.

Eine entsprechende Regelung setzt selbstverständlich voraus, dass der Vertrag einer gerichtlichen Prüfung standhält und nicht als unwirksam gilt, da dieser unangemessene Benachteiligungen beinhaltet.

Häufig zu klärende Fragen

  • Wer verlässt die gemeinsame Wohnung / das Haus ?
  • Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch des / der Unterhaltsberechtigten und wie lange muss gezahlt werden?
  • Kann das gemeinsames Sorgerecht und regelmässiger Umgang ohne einen stetigen Konflikt ausgeübt werden? Muss diesbezüglich gerichliche Hilfe in Anspruch genommen werden?
  • Wie findet der Vermögensausgleich statt? Wer erhält die gemeinsam angeschafften Gegenstände?
  • Zu welchen Zeitpunkt kann die Scheidung erfolgen?

Mein Angebot in familienrechtlichen Angelegenheiten

  • Formulierung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolge­vereinbarungen.
  • Wirksamkeitsprüfung von bereits abgeschlossenen Eheverträgen auf eine mögliche unangemessene Benachteiligung, insbesondere hinsichtlich des Unterhaltsverzichts und des Verzichts auf den Versorgungs- und Vermögensausgleich.
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unter Eheleuten.
  • Vertretung im Scheidungsverfahren und in der Scheidungsfolgesache, wie beispielsweise Unterhalt und Zugewinnausgleich.
  • Beratung und Vertretung wegen Zuwendungen der Schwiegereltern an einen Ehegatten und umgekehrt, die im Vertrauen auf den Fortbestand der Gemeinschaft getätigt wurden.
  • Beratung und Vertretung im Rahmen einer Auseinandersetzung innerhalb einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
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