Aktuell nehme ich keine Mandate aus dem Bereich an.
Das Leben ist endlich. Auch wenn man es nicht wahrhaben will, irgendwann triff es jeden. Erbangelegenheiten sollten möglichst selber in die richtigen Wege geleitet werden. Entweder durch ein Testament oder durch sonstige Verfügungen.
Hingegen haben aktuelle Studien zur erbrechtlichen Vorsorge in Deutschland ergeben, dass beinahe ¾ der Bevölkerung keine Regelungen für den Erbfall getroffen haben. Fehlt eine sinnvolle und vernünftige Verfügung von Todes wegen, droht ein langwieriger Streit um das Erbe und am Ende bleibt oft nur ein Scherbenhaufen.
Nach dem Erbfall sollte zeitnah reagiert werden.
Ich berate Sie vor dem Erbfall über die sinnvolle Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen sowohl in tatsächlicher als auch in steuerlicher Hinsicht. Hierbei werden eventuell bestehende Pflichtteilsansprüche berücksichtigt.
Es gilt immer, vorhersehbare Probleme und Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Auch nach dem Erbfall gilt ähnliches.
Ich analysiere die Situation für Sie in rechtlicher, tatsächlicher und auch in finanzieller Hinsicht. Auf dieser Basis verfolge ich gemeinsam mit Ihnen die Ziele und stehe Ihnen beim Erreichen dieser Ziele aktiv zur Seite.
Häufig zu klärende Fragen
- Gibt es Pflichtteilsansprüche, wenn ja, welche?
- Wer bekommt welchen Anteil am Erbe?
- Wem steht das Haus zu und wer darf darin wohnen bleiben?
- Was muss ich jetzt tun, um das Erbe anzutreten oder auch fristgemäß auszuschlagen?
- Welche steuerlichen Folgen resultieren aus dem Erbfall?